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Schnittstelle _ architektur _ wasser


Vorbeugender Brandschutz in der Gebäudeentwässerung

Der vorbeugende Brandschutz ist für die am Bau beteiligten Gewerke ein reales Haftungsrisiko. Die gesetzlichen Brandschutzziele stellen hohe Anforderungen an die Koordination und Planung von Objekten, einschließlich deren Entwässerungstechnik. Dabei unterstützen wir Sie aktiv.

Eines der größten Risiken im Brandfall liegt in der Brandweiterleitung entlang der Haustechnik. Boden- und Dachabläufe können ohne ausreichenden Brandschutz zu Feuerbrücken werden und so Menschenleben gefährden und die Löscharbeiten erschweren. Genau das soll durch vorbeugenden Brandschutz verhindert werden.

Bei Abläufen mit Sperrwasser bildet dies bis zu einer Temperatur bis 100 °C einen gewissen Schutz. Doch diese Temperaturen sind schnell erreicht bzw. bei Dach- und Parkdeckabläufen nicht vorhanden. ACO bietet daher für alle Abläufe Brandschutzsets an, die bei Hitzeeinwirkung den Ablaufstutzen zuverlässig verschließen. Auch die Materialität ist beim Brandschutz maßgeblich. Gehäuse der ACO Boden- und Dachabläufe aus Gusseisen und Edelstahl stellen keine Brandlast in klassifizierten Brandschutzdecken dar.

Gesetzliche Vorgaben

Die baurechtlichen Vorgaben für den vorbeugenden Brandschutz finden sich in den einzelnen Landesbauordnungen (LBO). Die verschiedenen Gebäudearten werden in Gebäudeklassen 1 bis 5 eingeteilt und die Feuerwiderstandsdauer für die Decken im Gebäude festgelegt. Die einzelnen Landesbauordnungen stellen ebenfalls Anforderungen an die beim Bau von Gebäuden verwendeten Bauprodukte in Bezug auf das Brandverhalten. Die Klassifizierung von Bauteilen in Feuerwiderstandsklassen (F 30-90) regeln zur Zeit die DIN 4102-2 und die DIN EN 1363 ff.


Brandschutz bei Bodenabläufen

Bodenabläufe mit senkrechter Entwässerung, die die Geschossdecke durchdringen, stellen ein besonderes Risiko dar. Hier muss ein Brandschutzset verwendet werden. Für Bodenabläufe mit einer waagrechten Ableitung innerhalb des Deckenaufbaus ist kein Brandschutzset erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Wasservorlage im Geruchsverschluss mind. 50 mm beträgt
  • der Bodenablauf mind. 600 mm von der Fallleitung entfernt ist
  • die Deckendicke mind. 200 mm beträgt
  • die Deckendurchdringung im Bereich der Fallleitung R30, R60, R90 oder R120 entsprechend der Qualität der geforderten Widerstandsdauer der Massivdecke entspricht

Brandschutz in der Dach- und Parkdeckentwässerung

Auch im Bereich von Flachdächern und Parkdecks werden nach den Landesbauordnungen Brandschutzmaßnahmen gefordert, wenn in diesen Bereichen der Abstand zwischen Ablauf und einer Wand mit Fenstern und Türen kleiner als 5 Meter ist.


Brandschutz für Abflussrohrleitungen

Nach der jeweiligen Bauordnung der Länder dürfen Leitungen durch Wände und Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen getroffen sind. Deshalb bietet ACO für das GM-X Stahlrohr der Feuerwiderstandsklasse R30, R60 und R90 eine Brandschutzlösung gemäß Leitungsanlagen-Richtlinie.

Sprechen Sie uns an. Die ACO Architektenberater unterstützen sie gerne und fachkundig.

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